Linden: Eine im März begangene Unfallflucht endete diesen Monat in einem Strafbefehlsverfahren. Ein Strafbefehl dient der Verfahrensvereinfachung, führt zu einer rechtskräftigen Verurteilung und kann auf Antrag eines Staatsanwalts von einem Gericht ohne mündliche Verhandlung erlassen werden. Nach einem Unfall vom 18. März 2020 gegen 10.45 Uhr in der „Alten Heerstraße „flüchtete der Verursacher von der Unfallstelle. Ein Zeuge beobachtete, wie der Unbekannte beim Vorbeifahren den Spiegel eines geparkten Dacia beschädigte und informierte die Polizei. Die Ermittlungen führten zu einem 27-jährigen Mann aus dem Vogelsbergkreis. Im September 2020 endete das juristische Verfahren mit einem Strafbefehl. Der Verurteilte hat ein einmonatiges Fahrverbot erhalten und muss insgesamt 1.500 Euro (30 Tagessätze zu je 50 Euro) zahlen.
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