🔴 An den Schulen in Landkreis und Stadt Gießen.de findet ab dem kommenden Mittwoch, 12. Mai, wieder Wechselunterricht für sämtliche Jahrgänge statt. Der #LandkreisGießen erreicht an diesem Tag eine niedrigere Einstufung nach der #Bundesnotbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Zugleich erlaubt die gesunkene Zahl der Neuinfektionen auch weitere Öffnungen im Handel und bei körpernahen Dienstleistungen. Das Hessische Sozialministerium nimmt die Einstufung nach der „Bundesnotbremse“ einheitlich für alle Landkreise vor. Maßgeblich dafür ist die Sieben-Tage-Inzidenz, die das Robert Koch-Institut ausweist.

🔴 Der #Wechselunterricht – also abwechselnde Tage oder Wochen mit Distanzunterricht und Präsenzunterricht – betrifft alle Jahrgänge einschließlich der Abschlussjahrgänge. Die Schulleitungen informieren Erziehungsberechtigte und Schüler*innen über das Vorgehen. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist mit gültigem, negativen Testergebnis möglich. Für die Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken oder vergleichbaren Masken.

🔴 #Geschäfte, die bisher nur eine Abholung von Waren anbieten durften („Click & Collect“), dürfen ab Mittwoch für Kundschaft mit Termin und einem tagesaktuellen negativen Testergebnis bei begrenzter Kundenanzahl öffnen. Diese Regelung gilt auch für Baumärkte.

🔴 Zur #Kontaktbeschränkung gilt gemäß der Bundesnotbremse weiterhin, dass sich sowohl im öffentlichen wie im privaten Bereich maximal ein Hausstand und eine weitere Person treffen dürfen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Es gilt weiter eine nächtliche #Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. #Individualsport im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.

Weitere Informationen gibt das #Sozialministerium unter https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse

Quelle: lkgi.de


Werbefläche